Das österreichische Maklergesetz
Ein kurzer Überblick
Das österreichische Maklergesetz regelt die Rechte und Pflichten von Maklern und ihren Auftraggebern. Es soll für Transparenz und Fairness in der Maklerbranche sorgen. Hier die wichtigsten Punkte:
Wer ist ein Makler?
Ein Makler ist jemand, der gewerbsmäßig die Vermittlung von Geschäften zwischen einem Auftraggeber und einem Dritten übernimmt.
Welche Pflichten hat ein Makler?
- Interessenwahrung: Der Makler muss die Interessen seines Auftraggebers wahren.
- Aufklärungspflicht: Er muss seinen Auftraggeber über alle wichtigen Umstände des Geschäfts aufklären.
- Provision: Die Provision muss im Maklervertrag schriftlich vereinbart werden.
- Schriftform: Der Maklervertrag muss schriftlich abgeschlossen werden.
Welche Rechte hat ein Auftraggeber?
- Widerrufsrecht: Bei bestimmten Verträgen hat der Auftraggeber ein Widerrufsrecht.
- Schadenersatz: Bei Pflichtverletzungen des Maklers kann der Auftraggeber Schadenersatz verlangen.
Besondere Regelungen für Immobilienmakler:
- Doppelmakler: Ein Makler darf für beide Seiten eines Geschäfts tätig sein, muss aber beide Parteien darüber informieren.
- Besichtigung: Der Makler muss dem Auftraggeber die Möglichkeit geben, die Immobilie zu besichtigen.
- Energieausweis: Der Makler muss dem Auftraggeber den Energieausweis der Immobilie vorlegen.
Neuerung: Provision bei Mietwohnungen
Seit 2023 gilt: Wer den Makler beauftragt, zahlt die Provision. Bei Mietwohnungen beauftragt in der Regel der Vermieter den Makler, daher muss er auch die Provision zahlen.
Tipp: Lassen Sie sich vor Abschluss eines Maklervertrags immer beraten, z.B. von einem Konsumentenschutzverband.
Wichtige Links:
- Maklergesetz (MaklerG) – JUSLINE Österreich
- Bundesgesetz, mit dem das Maklergesetz geändert wird (Maklergesetz-Änderungsgesetz – MaklerG-ÄG)
Disclaimer: Dieser Blogartikel dient nur der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.